Fristen früh prüfen.
Erbrechtliche Entscheidungen können fristgebunden sein. Die Ausschlagung einer Erbschaft ist beispielsweise grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen möglich; Fristbeginn und Ausnahmen hängen vom konkreten Fall ab.
Gerade bei unklarer Nachlasslage sollte zunächst geklärt werden, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und welche Fristen laufen.
Den Erbfall einordnen.
Am Anfang steht regelmäßig die Frage, wer Erbe geworden ist und welche Verfügungen von Todes wegen zu berücksichtigen sind. Daran schließen sich Fragen zum Bestand des Nachlasses, zu Verbindlichkeiten, zu lebzeitigen Zuwendungen und zu Ansprüchen einzelner Beteiligter an.
Konflikte strukturieren.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich häufig erst lösen, wenn Erbquoten, Nachlassbestand und wechselseitige Ansprüche sauber voneinander getrennt werden.
Ich prüfe die rechtliche Ausgangslage, ordne die wirtschaftlich relevanten Positionen und vertrete bei Bedarf außergerichtlich und gerichtlich. Das betrifft insbesondere Pflichtteilsfragen, Erbengemeinschaften und die Auseinandersetzung von Nachlässen.
Für die erste Prüfung.
Für eine erste Einschätzung genügt häufig zunächst eine geordnete Übersicht. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, lässt sich danach gezielt festlegen.
Häufige Fragen.
Wie lange kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden?
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Wann sie beginnt und ob ausnahmsweise eine längere Frist gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Was ist mit einem aufgefundenen Testament zu tun?
Ein nicht amtlich verwahrtes Testament ist nach Kenntnis vom Tod des Erblassers unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern.
Welche Unterlagen sind für eine erste Beratung sinnvoll?
Hilfreich sind insbesondere vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und eine erste Übersicht über Beteiligte, Vermögen, Verbindlichkeiten und größere lebzeitige Zuwendungen.
