Die Dreiwochenfrist.
Soll die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüft werden, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Bei Zweifeln über den Zugang oder die Fristberechnung sollte die Prüfung nicht aufgeschoben werden.
Was außerdem wichtig sein kann.
Neben der Kündigung selbst können weitere Fragen zu klären sein. Welche davon relevant sind, hängt vom konkreten Arbeitsverhältnis und der weiteren Planung ab.
Persönlich bearbeitet.
Seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht.
Mandate werden persönlich bearbeitet. Am Anfang steht eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation und der möglichen nächsten Schritte.
Für die erste Prüfung.
Sensible oder fristgebundene Unterlagen sollten nicht unaufgefordert per normaler E-Mail übermittelt werden. Bei der ersten Kontaktaufnahme kann abgestimmt werden, welche Unterlagen benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen.
Häufige Fragen.
Wie lange kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?
Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Kann ich während eines Kündigungsschutzverfahrens eine neue Stelle antreten?
Das kann möglich sein. Die Auswirkungen auf das bestehende Arbeitsverhältnis und mögliche Vergütungsansprüche hängen vom Einzelfall ab.
Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?
In der Regel zunächst das Kündigungsschreiben und der Arbeitsvertrag. Welche weiteren Unterlagen sinnvoll sind, ergibt sich aus dem konkreten Sachverhalt.
