Arbeitsrecht · Arbeitgeber · Wittenberge

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrechtliche Entscheidungen müssen rechtlich belastbar und zugleich praktisch umsetzbar sein. Meine Beratung umfasst die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen ebenso wie die Begleitung konkreter Konflikte und arbeitsgerichtlicher Verfahren.

PRIGNITZ · ALTMARK · SÜDWESTLICHES MECKLENBURG-VORPOMMERN
Typische Themen.
Kündigung und Abmahnung
Arbeitsverträge
Krankheit und BEM
Arbeitszeit und Vergütung
Aufhebungsverträge
Arbeitszeugnisse
Dr. Michael Otto LL.M.
Rechtsanwalt · Zweigstelle Wittenberge
03877 – 56 1000mail@michael-otto-kanzlei.de
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Entscheidungen vorbereiten.

Viele arbeitsrechtliche Probleme lassen sich besser lösen, wenn die rechtlichen Risiken vor einer Entscheidung geklärt werden.

Das gilt insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Vertragsänderungen, länger andauernder Arbeitsunfähigkeit oder der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsverhältnisse gestalten.

Arbeitsverträge und betriebliche Regelungen sollten zur tatsächlichen Organisation des Unternehmens passen und rechtliche Risiken möglichst früh berücksichtigen.

ArbeitsverträgeVergütungsregelungenArbeitszeitVertragsänderungen

Konflikte und Beendigung.

Bei Konflikten im Arbeitsverhältnis kommt es häufig auf die richtige Reihenfolge der Maßnahmen an. Vor Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen sollte deshalb geprüft werden, welche Vorgehensweise rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

AbmahnungKündigungAufhebungsvertragFreistellungArbeitszeugnis

Persönliche Beratung und Prozessvertretung.

Seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht.

Arbeitgebermandate werden persönlich bearbeitet – von der außergerichtlichen Beratung bis zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Häufige Fragen.

Muss vor einer Kündigung immer abgemahnt werden?

Nein. Bei steuerbarem Fehlverhalten ist eine Abmahnung regelmäßig erforderlich; je nach Kündigungsgrund und Schwere der Pflichtverletzung kann sie jedoch entbehrlich sein.

Wann ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten?

Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, sind die Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu beachten.

Kann ein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten?

Ja. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Alternative zur Kündigung sein. Inhalt, Verhandlungsstrategie und mögliche Folgewirkungen sollten auf den konkreten Fall abgestimmt werden.

Weitere Themen.

Kontakt für Arbeitgeber.

Dr. Michael Otto LL.M. · Rechtsanwalt
Zum Schöpfwerk 7 · 19322 Wittenberge
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