Entscheidungen vorbereiten.
Viele arbeitsrechtliche Probleme lassen sich besser lösen, wenn die rechtlichen Risiken vor einer Entscheidung geklärt werden.
Das gilt insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Vertragsänderungen, länger andauernder Arbeitsunfähigkeit oder der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsverhältnisse gestalten.
Arbeitsverträge und betriebliche Regelungen sollten zur tatsächlichen Organisation des Unternehmens passen und rechtliche Risiken möglichst früh berücksichtigen.
Konflikte und Beendigung.
Bei Konflikten im Arbeitsverhältnis kommt es häufig auf die richtige Reihenfolge der Maßnahmen an. Vor Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen sollte deshalb geprüft werden, welche Vorgehensweise rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Persönliche Beratung und Prozessvertretung.
Seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht.
Arbeitgebermandate werden persönlich bearbeitet – von der außergerichtlichen Beratung bis zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
Häufige Fragen.
Muss vor einer Kündigung immer abgemahnt werden?
Nein. Bei steuerbarem Fehlverhalten ist eine Abmahnung regelmäßig erforderlich; je nach Kündigungsgrund und Schwere der Pflichtverletzung kann sie jedoch entbehrlich sein.
Wann ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten?
Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, sind die Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu beachten.
Kann ein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten?
Ja. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Alternative zur Kündigung sein. Inhalt, Verhandlungsstrategie und mögliche Folgewirkungen sollten auf den konkreten Fall abgestimmt werden.
