Arbeitsrecht · Arbeitnehmer · Wittenberge

Aufhebungsvertrag vorgelegt?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Vor der Unterschrift sollten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Entwurfs geprüft werden.

PRIGNITZ · ALTMARK · SÜDWESTLICHES MECKLENBURG-VORPOMMERN
Was zu prüfen ist.
Beendigungszeitpunkt und Kündigungsfrist
Abfindung und sonstige Zahlungen
Freistellung und Resturlaub
Arbeitszeugnis
Offene Vergütungsansprüche
Folgen für das Arbeitslosengeld
Dr. Michael Otto LL.M.
Rechtsanwalt · Zweigstelle Wittenberge
03877 – 56 1000mail@michael-otto-kanzlei.de
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Vor der Unterschrift.

Mit der Unterschrift werden regelmäßig verbindliche Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen. Ein vorgelegter Entwurf sollte deshalb vor der Unterzeichnung geprüft werden.

Ein Vertragsentwurf muss nicht unverändert akzeptiert werden. Ob Änderungen sinnvoll und durchsetzbar sind, hängt von der konkreten Ausgangslage ab.

Arbeitslosengeld im Blick.

Ein Aufhebungsvertrag kann Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben. Zu prüfen sind insbesondere eine mögliche Sperrzeit sowie – bei einer Entlassungsentschädigung und vorzeitigem Beendigungszeitpunkt – ein mögliches Ruhen des Anspruchs.

SperrzeitKündigungsfristRuhen des AnspruchsBeendigungszeitpunkt

Persönlich bearbeitet.

Seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht.

Mandate werden persönlich bearbeitet. Am Anfang steht eine Einschätzung des Vertragsentwurfs, der rechtlichen Ausgangslage und der wirtschaftlichen Folgen der vorgesehenen Vereinbarung.

Für die erste Prüfung.

Entwurf des Aufhebungsvertrages
Arbeitsvertrag
Angaben zu Einkommen und Beschäftigungsdauer
ggf. relevante Korrespondenz / angekündigte Kündigung

Sensible oder fristgebundene Unterlagen sollten nicht unaufgefordert per normaler E-Mail übermittelt werden. Bei der ersten Kontaktaufnahme kann abgestimmt werden, welche Unterlagen benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen.

Häufige Fragen.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, einen angebotenen Aufhebungsvertrag sofort zu unterzeichnen. Eine vom Arbeitgeber gesetzte Annahmefrist sollte allerdings beachtet werden.

Führt ein Aufhebungsvertrag immer zu einer Sperrzeit?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen. Ob sie eintritt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Kann ein vorgelegter Entwurf noch verhandelt werden?

Das ist häufig möglich. Welche Änderungen sinnvoll sind, hängt von der rechtlichen Ausgangslage und den Interessen der Beteiligten ab.

Weitere Themen.

Kontakt in Wittenberge.

Dr. Michael Otto LL.M. · Rechtsanwalt
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