Rechtsanwalt

Dr. Michael Otto LL.M.

Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht, Erbrecht und Vertragsrecht.

Leipzig · Wittenberge

Juristische Fachliteratur und Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Rechtsgebiete

Beratungsschwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.

  • Kündigungsschutz und Abfindung
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Beratung auf Arbeitgeberseite
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Für Arbeitnehmer. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung bei Kündigungen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören insbesondere Kündigungsschutzverfahren, Verhandlungen über Abfindungen sowie die Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen.

Gerade bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung ist eine frühzeitige Prüfung wichtig. Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Für Arbeitgeber. Ich berate Unternehmen und Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen sowie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gegenstand der Beratung können insbesondere Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Abmahnungen, Vergütungsfragen und sonstige Konflikte aus dem Arbeitsverhältnis sein.

Erbrecht

Gestaltung und Durchsetzung erbrechtlicher Positionen mit Blick auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten.

  • Testamente und Vermächtnisse
  • Pflichtteilsansprüche
  • Erbauseinandersetzungen
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Ich berate und vertrete Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigte sowie Personen, die ihre Vermögensnachfolge gestalten wollen.

Erbrechtliche Sachverhalte sind häufig nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich und persönlich komplex. Dies gilt insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften, der Auseinandersetzung von Nachlässen und bei lebzeitigen Zuwendungen.

Ebenso berate ich bei der Errichtung und Prüfung von Testamenten und Vermächtnissen. Ziel ist eine rechtlich klare Gestaltung, die die persönlichen Vorstellungen des Erblassers möglichst zuverlässig umsetzt und spätere Auslegungs- oder Auseinandersetzungsrisiken reduziert.

Vertragsrecht

Beratung bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen.

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche
  • Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge
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Ich berate bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen ebenso wie bei Streitigkeiten aus bereits bestehenden Vertragsverhältnissen.

Vertragliche Regelungen sollen Rechte und Pflichten möglichst eindeutig abbilden und wirtschaftliche Risiken beherrschbar machen. Bei der Vertragsgestaltung kommt es deshalb nicht allein auf die juristische Wirksamkeit einzelner Klauseln an, sondern auch auf eine klare und praktikable Gesamtregelung.

Im Streitfall vertrete ich bei der Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche. Dies betrifft insbesondere Kauf-, Werk-, Dienstleistungs- und sonstige individuell ausgehandelte Verträge sowie unternehmerische Vertragsverhältnisse.

Das Vertragsrecht bildet zugleich einen Schwerpunkt meiner wissenschaftlichen Ausbildung: Sowohl mein LL.M.-Studium als auch meine Promotion befassen sich mit vertragsrechtlichen Fragestellungen.

Rechtsanwalt Dr. Michael Otto LL.M.

Zur Person

Dr. Michael Otto LL.M.

Seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Die Beratung umfasst außergerichtliche Gestaltung und Verhandlung ebenso wie die gerichtliche Interessenvertretung.

  • StudiumWirtschafts- und Rechtswissenschaften in Rostock.
  • ReferendariatJuristischer Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg.
  • LL.M.Studium der Rechtswissenschaften in Stellenbosch, Südafrika; Master of Laws im Vertragsrecht.
  • PromotionUniversität Rostock zum Internationalen Vertragsrecht.
  • Seit 2004Kanzleisitz in Leipzig.
  • WittenbergeZweigstelle in der Prignitz.

Kosten

Vergütung

Gerichtliche Verfahren

Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

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Außergerichtliche Tätigkeit

Für außergerichtliche Tätigkeiten kann – soweit zulässig und vereinbart – eine Honorarvereinbarung geschlossen werden. Die konkrete Vergütung wird vor der Beauftragung abgestimmt.

Kontakt

Leipzig und Wittenberge

Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen. Sensible oder fristgebundene Unterlagen sollten nicht unaufgefordert per normaler E-Mail übermittelt werden.

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