Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.
- Kündigungsschutz und Abfindung
- Aufhebungsvereinbarungen
- Beratung auf Arbeitgeberseite
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Für Arbeitnehmer. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung bei Kündigungen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören insbesondere Kündigungsschutzverfahren, Verhandlungen über Abfindungen sowie die Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen.
Gerade bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung ist eine frühzeitige Prüfung wichtig. Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Für Arbeitgeber. Ich berate Unternehmen und Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen sowie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gegenstand der Beratung können insbesondere Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Abmahnungen, Vergütungsfragen und sonstige Konflikte aus dem Arbeitsverhältnis sein.



