Dr. Michael Otto LL. M.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht & Erbrecht
Ihr Anwalt für Reputationsrecht
- Sitz
Leipzig, Deutschland
mail@michael-otto-kanzlei.de
Arbeitsrecht
- für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Ich befasse mich als Prozessanwalt auf Arbeitnehmerseite primär mit Kündigungsschutzprozessen.
- Sie haben bereits eine Kündigung erhalten und wollen sich wirkungsvoll gegen den Verlust Ihres Arbeitsplatzes wehren oder eine optimale Abfindungszahlung erwirken?
- Ihnen wird angedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis ein Ende finden soll?
- Der Arbeitgeber legt Ihnen eine Aufhebungsvereinbarung vor und bittet Sie, diese zeitnah zu unterschreiben?
In all diesen Fällen sollten Sie unbedingt einen kühlen Kopf bewahren und zügig die bestmögliche Beratung/Vertretung in Anspruch nehmen. Denn es geht im Zweifel um Ihre Existenzgrundlage.
Ich bin seit über zwei Jahrzehnten erfolgreich als Prozessanwalt tätig und stehe Ihnen in dieser schwierigen Zeit gerne zur Seite.
Ich berate und vertrete Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechtes.
- Sie tragen sich mit dem Gedanken, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen?
- Sie sind mit einer Klage oder anwaltlichem Schreiben konfrontiert?
Egal, ob es bereits ein Verfahren gibt oder sich die Angelegenheit im vorgerichtlichen Status befinden. Bewahren Sie zunächst Ruhe und unternehmen keine voreiligen Schritte, sondern konsultieren einen erfahrenen Anwalt.
Erbrecht
- Mandanten: alle natürlichen Personen
Ich berate und vertrete Erben und Personen, die ein Testament errichten wollen.
Ein weiteres von mir betreutes Rechtsgebiet ist das Erbrecht. Hier geht es oft um komplexe Konstellationen, die taktisches & strategisches Vorgehen verlangen. Ob es um die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder um die Gestaltung von Testamenten geht, nehmen Sie bitte unbedingt und rechtzeitig rechtliche Expertise in Anspruch. Erbrechtliche Auseinandersetzungen tangieren oftmals sehr persönliche Beziehungen und damit versteckte oder offene zwischenmenschliche Konflikte. Ein guter Berater/Vertreter wird dies bei der rechtlichen Bewertung und Herangehensweise stets beachten.
Fragen Sie mich gerne an, wenn Sie mit einem Erbfall konfrontiert sind oder selbst die Errichtung eines Testamentes oder eines Vermächtnisses planen.
Reputationsrecht
- Beratung & Vertretung
-
Mandanten: Unternehmer(innen)/
Unternehmensvertreter(innen) Behörden/Behördenvertreter(innen)
Sie sind Unternehmer(in)/ Unternehmensvertreter(in) oder vertreten eine Behörde in verantwortlicher Position? Sie benötigen fundierte rechtliche Beratung oder eine zweite Meinung?
Reputationsrecht war lange geprägt von klassischen presserechtlichen Themen und spielte sich primär auch genau dort ab: in den Print- oder Rundfunkmedien. Diese Begrenzung existiert nicht mehr, da die Medienlandschaft eine völlig andere geworden ist. Die Themen sind jedoch unverändert.
Es geht um falsche Tatsachenmeldungen, negative Berichte und/oder Bewertungen, oder dubiose Gerüchte, denen entgegenzutreten ist, um einen Reputationsverlust zu vermeiden bzw. zu verhindern. Hier gilt es schnell und konsequent zu handeln. Auf der anderen Seite steht das hohe Gut der Meinungsfreiheit. Diese muss natürlich auch ausgedrückt werden können, um einen Sinn zu haben.
Egal, ob Sie in Anspruch genommen werden, weil Sie vermeintlich die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten haben oder aber selbst mit Äußerungen, die Ihnen widerstreben, konfrontiert sind. Lassen Sie sich von einem Experten beraten/vertreten, der Ihre Interessen optimal vertritt.
Zur Person
- Dr. Michael Otto LL.M.
- Studium der Wirtschafts- & Rechtswissenschaften in Rostock.
- Referendariat im Land Brandenburg.
- Studium der Rechtswissenschaften in Stellenbosch (Republic of South Africa).
- Erlangung des LL.M.-Titels (Master of Laws) zu einem Thema des Vertragsrechtes.
- Promotion an der Universität Rostock zum Internationalen Vertragsrecht.
- Seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Seit 2004 in Leipzig kanzleiansässig. Zweigstelle in Nordwestbrandenburg (Prignitz).
Kosten
Im Bereich der gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten richten sich meine Honoraransprüche nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Sie können hier die Kosten eines Rechtstreites grundsätzlich selbst ermitteln (wenn Sie den Gegenstandswert kennen): Zum Rechner
Ich weise darauf hin, dass in einem Arbeitsgerichtsprozess die erstinstanzlichen Kosten jede Partei selbst zu tragen hat – unabhängig vom Ausgang. Ich empfehle daher jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin den Abschluss einer passenden Rechtsschutzversicherung.
Für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten kann auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden. Der Stundensatz ist jeweils interessengerecht zu verhandeln und bewegt sich regelmäßig zwischen 200,00 EUR – 300,00 EUR (netto).
Kontakt und Kommunikation
1. Kanzleisitz
RA Dr. Michael Otto LL.M.
Ferdinand-Lassalle-Straße 11
04109 Leipzig
Telefon: 0341 – 9899 1000
Fax: 0341 – 9899 1001
E-Mail: mail@michael-otto-kanzlei.de

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Zweigniederlassung
RA Dr. Michael Otto LL.M.
Zum Schöpfwerk 7
19322 Wittenberge
Telefon: 03877-56 1000
Fax: 03877-56 1009
E-Mail: mail@michael-otto-kanzlei.de

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren